Neuorganisation ab dem 1. März 2024
Um Ihnen mehr Parkmöglichkeiten zu bieten und das Anwohnerparksystem zu vereinfachen, werden verschiedene Änderungen vorgenommen:
Die Anwohnerparkvignette gilt nur im Hoheitsgebiet der Stadt Grevenmacher, für das Fahrzeug mit der entsprechenden Zulassungsnummer. Sie gibt das Recht, ohne zeitliche Begrenzung kostenlos im jedem Sektor (außer “Place du Marché” & Schiltzenplatz) zu parken, ohne 48 Stunden auf demselben Gelände zu überschreiten. In der Zone A (“Place du Marché” & Schiltzenplatz) ist das Parken kostenpflichtig. Die maximale Dauer ist auf den Parkschildern angegeben.
DIE VIGNETTE MUSS KLAR HINTER DEM WINDSCHIRM AUF DER PASSAGIERSEITE VERÖFFENTLICHT WERDEN.
Preise für Anwohnerparkvignetten:
- 1. Anwohnerparkvignette eines Haushaltes: 0.-€
- 2. Anwohnerparkvignette eines Haushaltes: 30.-€
- 3. Anwohnerparkvignette eines Haushaltes: 50.-€
Ihre Anwohnerparkvignette
Im Falle eines Wohnsitzwechsels des Inhabers, im Falle eines Umzugs innerhalb des Hoheitsgebiets der Stadt Grevenmacher und im Falle des Verkaufs oder der Übertragung eines Fahrzeugs ist der Inhaber der Anwohnerparkvignette verpflichtet, sie an die Verwaltungsgemeinschaft, BP 5, L-6701 Grevenmacher zurückzusenden. Es erfolgt keine Rückerstattung für einen stornierten oder zurückgegebenen Anwohnerparkvignette.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung von Grevenmacher:
Telefon. 75 03 11-1 / Fax. 75 03 11-2080 / E-Mail: info@grevenmacher.lu
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 11.40 Uhr, Donnerstag: 14 bis 18 Uhr
- 1 – Gültigkeit
- 2 – Kennzeichen
- 3 – Sicherheitssiegel
- 4 – Ausstellungsnummer
- 5 – Parkzone
- 6 – Gültigkeitsdauer