Aufgrund einer Bürgerbefragung von 2017 und der Resultate einer Park- raumanalyse wurde das Verkehrsreglement der Stadt Grevenmacher an- gepasst. Der Gemeinderat entschied einstimmig, in seiner Sitzung vom 26. Juli 2019, ein neues Parkraumreglement einzuführen: Anpassung der Parkzonen, Änderung der Parkmodalitäten auf einigen Parkplätzen und die Ausweitung der kostenpflichtigen Parkzonen.
Ziel des neuen Parkraumkonzeptes ist es, den Einwohnern die Suche nach einem Parkplatz in der Nähe ihres Zuhauses zu vereinfachen und gleichzeitig die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und die sanf- te Mobilität (zu Fuß gehen, Fahrrad fahren) zu fördern.
Reglementierung der Parkplätze im Zentrum von Grevenmacher und entlang der „route du Vin“
Um auf den Parkplätzen in Zentrumsnähe von Grevenmacher das Langzeitparken zu vermeiden und die Parkplatznutzung zu opti- mieren, wird eine restriktivere Reglementierung eingeführt. Mit der Distanz zum Zentrum wird die Reglementierung jedoch weniger restriktiv:
- Tiefgarage “Réngmauer
Kostenpflichtig, gefönnet 24St./24, 7T./7,
für Anwohner und Nicht-Anwohner
08.00 – 18.00 Uhr: 0,50€ pro 1/2 Stunde
18.00 – 08.00 Uhr: 0,30€ pro 1/2 Stunde
- Parkplatz Place du Marché
Kostenpflichtig, von Montag bis Samstag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 2 Stunden, für Anwohner und Nicht-Anwohner – 0,60€/Stunde - Parkplatz Schiltzenplatz
Kostenpflichtig, von Montag bis Samstag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 2 Stunden, für Anwohner und Nicht-Anwohner – 0,60€/Stunde - Parkplatz « vis-À-vis Bernard-Massard »
Kostenpflichtig, von Montag bis Samstag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 5 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,60€/Stunde - Parkplatz « Laangwiss »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 5 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,60€/Stunde
- Parkplatz « Centre culturel »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 5 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,60€/Stunde - Parkplatz « Busgare »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 5 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,60€/Stunde - Parkplatz « Kummert »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 2 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,30€/Stunde - Parkplatz « Schaffmill »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 2 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,30€/Stunde
- Parkplatz « Mathias Schou »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 2 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,30€/Stunde - Parkplatz « Ecluse »
Parkscheibe, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 8 Stunden für Anwohner und Nicht-Anwohner - Parkplatz « Piscine »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 8 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,30€/Stunde - Parkplatz « Kulturhuef »
Kostenpflichtig, von Montag bis Freitag,
von 8 Uhr bis 18 Uhr,
max. 8 Stunden, außer Anwohner mit Parkausweis – 0,30€/Stunde - Parkplatz « P+R »
Keine zeitliche Begrenzung der Parkdauer (<48 Stunden)
Zusammen mit dem Anwohnerparkausweis übermittelt die Gemeinde- verwaltung eine Parkscheibe (weiß). Diese Parkscheibe darf nur zusammen mit dem Parkausweis verwendet werden.
Unbeschadet anderer gültiger Regelungen kann man mit der Parkscheibe auf dem gesamten Gebiet der Stadt Grevenmacher zwei Stunden lang kostenlos am Straßenrand und auf Parkplätzen parken. Die Höchst- parkdauer darf nicht überschritten werden.
Stellen Sie den Zeiger der Parkscheibe auf die geplante Abfahrtszeit und platzieren Sie sie im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutz- scheibe. Es ist verboten eine falsche Zeit anzugeben oder die ursprüng- liche Zeitangabe zu ändern, ohne vorher das Auto erneut zu bewegen..