Das vom Familienministerium initiierte System zur außerschulischen Kinderbetreuung ist seit dem 1. März 2009 in Kraft. Jedes Kind unter 13 Jahren, das im Großherzogtum wohnt, hat Anspruch auf mindestens 3 Stunden kostenlose Betreuung pro Woche, unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern.
Um die Vorteile des „Chèque-service“ beanspruchen zu können, müssen Eltern, die in der Gemeinde Grevenmacher leben und deren Kinder unsere Kinderkrippen / Kindergärten / Schulheime besuchen, im Bürgerbüro der Gemeinde Grevenmacher einen Antrag stellen. Nicht ortsansässige Eltern, deren Kinder unsere Kinderkrippen / Kindergärten / Schulheime besuchen, müssen sich jedoch an die Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes wenden, um dem System des „Chèque-service“ beitreten zu können.
Folgende Dokumente sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- die Sozialversicherungsnummer des einzuschreibenden Kindes;
- das letzte Steuererklärung oder die letzten drei monatlichen Gehaltsabrechnung mit der von der Steuerverwaltung ausgestellten Bescheinigung, dass der Antragssteller nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, oder ein anderes Dokument, dass das laufende Einkommen dokumentiert;
- eine von der “Caisse nationale des prestations familiales” ausgestellte Bescheinigung über die Zahlung von Familienleistungen für jedes Kind, das im Haushalt lebt und älter als 18 Jahre ist;
- das Zertifikat des Nationalen Solidaritätsfonds für RMG-Empfänger.
Beim Beitritt zum „Chèque-service“-System wird den Eltern kostenlos eine individuelle Karte für jedes Kind ausgestellt. Diese Karte ist 12 Monate lang gültig und muss danach jährlich erneuert werden.
Mit dieser Mitgliedskarte müssen Sie dann zum Sekretariat der Kindergärten, Kindergärten oder Schulheime gehen.