Der Schöffenrat der Stadt Grevenmacher wünscht allen Mitbürger*Innen geruhsame Feiertage sowie ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2025.
Wir weisen darauf hin, dass laut Gemeindereglement das Abschießen
von Feuerwerkskörpern und anderen lärmerzeugenden Gegenständen nicht erlaubt ist.
Eine Ausnahmeregelung erteilt die Bürgermeisterin jedoch für die Silvesternacht, d. h. vom 31.12.2024 von 23:55 Uhr bis zum 01.01.2025 00:15 Uhr.
Zu dieser Zeit ist das Abschießen von Feuerwerkskörpern ausnahmsweise
in einem angemessenen Abstand zu Wohnhäusern und Bebauung erlaubt.
Bitte respektieren Sie Ihre Mitbürger, die Tiere und die Umwelt.
Wir bitten Sie, die durch Ihr Feuerwerk verursachten Rückstände zu entfernen.