Zu den Aufgaben dieser Abteilung gehören:
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die Schulorganisation der Grundschule
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das Sekretariat der Schulkommission
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die Verwaltung der Schulregister
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die Einschreibung der Schüler in die Klassen der Grundschule
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die Überprüfung der Schulpflicht
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Bescheinigungen der Teilnahme am Unterricht
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Schulausflüge
- die Bestellung und Verteilung der Schulbücher
Schulpflicht
Jedes in Luxemburg lebende Kind, das vor dem 1. September das vierte Lebensjahr vollendet hat, muss die Schule besuchen. Diese Pflicht erstreckt sich über zwölf aufeinander folgende Jahre (bis zum Alter von 16 Jahren), beginnend mit dem 1. September des betreffenden Jahres.
Ab dem 1. September 2026 erweitert sich die Schulpflicht bis zum Alter von 18 Jahren!
Die Eltern von Kindern, die eine Bildungseinrichtung im Ausland besuchen, müssen dem Bildungsministerium eine Schulbescheinigung vorlegen.
Um eine sichere und einfache Übertragung dieser Bescheinigungen zu gewährleisten, wurde ein elektronisches Formular entwickelt.
Die Eltern der Schüler werden gebeten, der Bescheinigung mithilfe des Online-Formulars unter folgendem Link zu übermitteln: http://www.edulink.lu/n72z