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Europawahlen vom 9. Juni 2024

Die Europawahlen finden am 9. Juni 2024 statt.

In Luxemburg werden die Wahlen zum Europäischen Parlament durch allgemeine direkte Wahlen abgehalten, um die 6 Abgeordneten zu wählen, deren Amtszeit 5 Jahre beträgt.

Betroffene Personen

Die Wahl bei den Europawahlen ist für alle Wähler, die in die Wählerlisten eingetragen sind, unabhängig von ihrer Nationalität, obligatorisch. Die Wähler können sich nicht vertreten lassen.

Voraussetzungen

Um bei den Europawahlen wahlberechtigt zu sein, muss man:

  • die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen;
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben;
  • die bürgerlichen Rechte genießen und nicht vom Wahlrecht in Luxemburg oder im Herkunftsmitgliedstaat ausgeschlossen sein;
  • als Luxemburger in Luxemburg wohnhaft sein. Luxemburger, die im Ausland wohnen, sind berechtigt, bei den Europawahlen per Briefwahl zu wählen;
  • als Staatsangehöriger eines anderen EU-Mitgliedstaates in Luxemburg wohnhaft sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Eintragung in die Wählerliste dort gelebt haben.

Vom Wahlrecht ausgeschlossen und nicht zur Wahl zugelassen sind:

  • Personen, die zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden;
  • Personen, die in Strafsachen das Wahlrecht durch Verurteilung verloren haben.
Wahlpflicht

Die Wahl ist für alle Wähler, die in die Wählerlisten eingetragen sind, obligatorisch. Die Wähler können sich nicht vertreten lassen.

Ein Briefwahlsystem wurde für alle Wähler eingerichtet, um jegliche Stimmenthaltung zu verhindern
(Frist abgelaufen!).

Jeder Wähler, der dennoch nicht in der Lage ist, an einer Wahl teilzunehmen, muss seine Gründe für die Nichtteilnahme dem Staatsanwalt des zuständigen Bezirksgerichts seiner Wohngemeinde mit den notwendigen Begründungen mitteilen.

Von der Wahlpflicht entschuldigt sind:

  • die Wähler, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnen als der, in der sie zur Wahl aufgerufen sind;
  • die Wähler, die älter als 75 Jahre sind.

Europawahlen vom 09.06.2024

Einberufung

Gemäß Artikel 68 des abgeänderten Wahlgesetzes sind die Wähler  aufgerufen,

am 09.06.2024 zwischen 8 Uhr morgens und 14 Uhr nachmittags

an der Wahl von 6 Europaparlamentvertretern teilzunehmen.

Ein Ausweisdokument muss am Wahltag mitgebracht und vorgezeigt werden.

Gemäß Artikel 89 Absatz 1 des Wahlgesetzes ist die Stimmabgabe obligatorisch. Gemäß Artikel 89 Absatz 3 des Wahlgesetzes sind von Rechts wegen entschuldigt:

  • die Wähler, die zum Zeitpunkt der Wahl in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind als die, in der sie zur Wahl aufgefordert sind;
  • die Wähler, die älter als 75 Jahre sind;
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