❄️ Räumung der Bürgersteige
Bei Schnee oder Glatteis sind die Einwohner verpflichtet, die Bürgersteige vor ihren Grundstücken ausreichend zu räumen und sicher zu halten (Art. 31 des Polizeireglements der Stadt Grevenmacher).
👉 Schnee und Eis sind zu entfernen oder – falls dies nicht möglich ist – geeignetes Streumaterial zu verwenden, um Unfälle zu vermeiden.
👉 Ist kein Bürgersteig vorhanden, ist ein 1 Meter breiter Streifen entlang des Gebäudes freizuhalten.
🚫 Bei Frost ist es verboten, Wasser auf Bürgersteige oder andere Teile der öffentlichen Straße zu schütten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und für die Sicherheit aller! 🙏❄️