Scroll Top

Gemeindeverordnung betreffend die Bewilligung von Subventionen zur rationellen Energienutzung

Zuschüsse sind in den folgenden 3 Kategorien möglich:

1. Zuschüsse im Bereich Wohnungsbau zur Förderung des nachhaltigen Wohnens und der nachhaltigen energetischen Renovierung von Altbauwohnungen auf dem Gebiet der Stadt Grevenmacher (Solaranlagen, nachhaltige energetische Sanierung, Energieberatung, Regenwassernutzungssystem, ……).

Der Antragsteller muss die Zustimmung für eine staatliche Finanzhilfe erhalten haben.

Die entsprechenden Anträge können ab Montag, den 24. April 2023 bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

2. Zuschüsse für den Erwerb eines E-Bikes oder eines normalen Fahrrades.

Der Antragsteller muss die Zustimmung für eine finanzielle Unterstützung durch den Staat erhalten haben.

3. Zuschüsse für den Kauf von Haushaltsgeräten mit geringem Energieverbrauch.

Alle notwendigen Informationen zu den Bedingungen für den Erhalt der jeweiligen Zuschüsse sowie die Antragsformulare sind auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar.

Vortstellung der Subventionen:

Subventions communales_Klimabonus_V.Site
Privacy Preferences
When you visit our website, it may store information through your browser from specific services, usually in form of cookies. Here you can change your privacy preferences. Please note that blocking some types of cookies may impact your experience on our website and the services we offer.