Motion des Gemeinderates der Stadt Grevenmacher
Angesichts des Einschreibens mit Empfangsbestätigung der Umweltverwaltung vom 5ten November 2025 bezüglich der Beantragung der Erteilung einer Genehmigung betreffend die Erweiterung der Lagerkapazitäten der Gesellschaft Tanklux S.A. im Hafen Mertert entsprechend dem abgeänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 betreffend die genehmigungsbedürftigen Anlagen, sowie dem Gesetz vom 28. April 2017 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen,
Angesichts des Umfangs der Unterlagen von insgesamt 13 Ordnern, wovon 11 Ordner die Commodo-Incommodo Prozedur und 2 Ordner die Seveso II Prozedur betreffen, die allesamt nur in Papierform und in einem einzigen Exemplar übermittelt wurden,
Angesichts der gesetzlich festgelegten Einsichts- und Reklamationsfristen von lediglich 15 Tagen für Bürger und andere Interessierte sowie 35 Tagen für Gemeinden,
Angesichts dass der Standort bereits als SEVESO-Standort der oberen Klasse mit einer aktuellen Lagerkapazität von 60.750 m3 eingestuft ist und das Erweiterungsprojekt eine Lagerkapazität von zusätzlich 90.000 m3 (ohne Additivtanks) vorsieht,
gibt der Gemeinderat von Grevenmacher folgende Stellungnahme ab:
Betreffend die Prozedur
Der Gemeinderat
- beanstandet nachdrücklich die Weigerung der federführenden Verwaltungen, namentlich der Umweltverwaltung sowie der Gewerbeaufsicht, die Antragsdokumente in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, dies obwohl offensichtlich alle Textdokumente und Pläne im PDF-Format vorliegen,
- bedauert, dass ein derart umfangreicher Antrag in Papierform innerhalb kürzester Zeit zu bewerten ist, und dies in der Periode der Haushaltsaufstellung der Gemeinden sowie ungeachtet der anstehenden Feiertage zu Weihnachten und dem Jahreswechsel
- stellt fest, dass die öffentlich auszulegenden Unterlagen nicht datumsgleich bei allen betroffenen Gemeinden eingegangen sind, was eine Koordination und gegenseitige Konsultation erheblich erschwerte.Betreffend den Inhalt der Beantragungsunterlagen
Der Gemeinderat stellt insbesondere fest, dass - die Umweltverträglichkeitsprüfung aus dem Jahre 2018 unverändert übernommen wurde und somit in keiner Weise auf die damaligen Anmerkungen und Kritikpunkte der Gemeinde eingegangen wurde,
- die Umweltverträglichkeitsprüfung demnach auch nicht an die zwischenzeitliche Entwicklung der letzten sieben Jahre, angepasst wurde,
- die Risikostudien aus dem Jahre 2020 stammen und der Gemeinderat bezweifelt demnach, dass diese Studien mit Hinblick auf die geltenden Normen, technischen Standards, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand und die Regeln der Kunst, die im Jahr 2025 Anwendung finden, noch aktuell sind,
- Risikofaktoren von außen, insbesondere durch Vandalismus und Terrorismus, in den Risikostudien nicht behandelt wurden
- der Antrag auf Betriebsgenehmigung sich ausschließlich auf die Errichtung von neuen Brennstofftanks bezieht und die kumulativen sicherheits- und umweltrelevanten Auswirkungen des Bestands weitgehend ausgeblendet werden; dies ist insbesondere problematisch da der Bestand als Risikoquelle für die geplanten neuen Tanks anzusehen ist und sich durch den Brand mehrerer Tanks die Wirkdistanzen erheblich vergrößern könnten,
- die unmittelbare Nähe der neu zu errichtenden Brennstofftanks zu der kritischen Infrastruktur der regionalen Kläranalage Grevenmacher nur am Rande erwähnt wird und, soweit ersichtlich, keine fundierte Risikobewertung zu den Auswirkungen eines größeren Unfalls bei den Tanklagern auf den Betrieb der Kläranlage erstellt wurde,
- der geplante Entladekai nicht Teil der Genehmigungsunterlagen ist und somit die Gefahren und Risiken an der Übergabestelle des Entladekais zu den bestehenden und geplanten Brennstofftanks nur unzureichend bewertet werden,
- neue Anlagenteile wie Tankstelle und Behälter für Additive nicht Gegenstand der Risikountersuchungen sind und somit keinesfalls genehmigt werden dürfen,
- keine fachlichen Stellungnahmen bzw. Risiko-Einschätzungen der zuständigen Rettungs- und Katastrophenschutzdienststellen wie des CGDIS auf luxemburgischer Seite sowie der lokalen und regionalen Feuerwehren auf deutscher Seite angefragt wurden oder zumindest den Antragsunterlagen nicht beiliegen,
- auf wesentliche normative technische Leitfäden und Regeln wie die Störfallverordnung, welche eine Einschätzung des Stands der Sicherheitstechnik und der Einhaltung des Vorsorgeprinzips ermöglichen würde, nicht eingegangen wurde.
Betreffend den Ausbau eines Tanklagers für fossile Brennstoffe angesichts der energetischen Transition
Der Gemeinderat zweifelt den realen Bedarf von zusätzlichen 90.000 m3 an Lagerkapazität für fossile Brennstoffe im Hafen Mertert an:
- so sieht die Verordnung (EU) 2023/851 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 hinsichtlich der Verschärfung der CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge im Einklang mit dem erhöhten Klimaambitionsniveau der Union ein Verbot des Verkaufs von Neufahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab dem Jahr 2035 vor,
- der integrierte nationale Energie- und Klimaplan Luxemburgs für den Zeitraum 2021–2030 (aktualisiert im Jahr 2024) zielt darauf ab, die Elektrifizierung des in Luxemburg zugelassenen Fahrzeugbestands zu fördern, um bis 2030 einen Anteil von 49 % an Elektro- oder Plug-in-Hybridfahrzeugen im Fahrzeugbestand zu erreichen.
- So sieht die Großherzogliche Verordnung vom 9. Juni 2021 zur Energieeffizienz von Gebäuden vor, dass die Vorgaben zur berechneten Gesamtenergieeffizienz in Verbindung mit dem Referenzgebäude mit Wärmepumpe als Heizsystem, es praktisch unmöglich machen, bei Neubauten die Anforderungen mit einer reinen Heizöl-Heizung zu erfüllen.
Auch wenn die Europäische Kommission am 16. Dezember 2025 ein neues abgeändertes Maßnahmenpaket vorgelegt hat, wird unter diesen Umständen der Verbrauch von Benzin und Diesel zwangsläufig sinken. Die Notwendigkeit, zusätzliche Lagerkapazitäten vorzusehen, ist daher nicht mehr gegeben. Die Genehmigung einer Erweiterung der Tanklager in einem solchen Umfang wäre nicht nur aus industrieller Sicht unlogisch, sondern würde auch ein politisches Signal senden, das der europäischen und luxemburgischen Klimaschutzpolitik zuwiderläuft, indem es die weitere Nutzung fossiler Brennstoffe fördert, die zur Emission von Treibhausgasen beitragen.
Betreffend die Risiken, die von der Erweiterung der Tanklager ausgehen
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Erweiterung der Tanklager Risiken mit sich bringt:
- Die Gesundheit und Sicherheit der Bürger der Gemeinde Grevenmacher und der umliegenden Gemeinden sind gefährdet durch:
- mögliche Emissionen in die Atmosphäre,
- Lärm- und Geruchsbelästigungen,
- Unfallrisiken.
- Die Umwelt ist gefährdet durch:
- Risiken einer unbeabsichtigten Verschmutzung von Boden, Luft und Wasser,
- Verschmutzung der Mosel.
- Die Lebensqualität der Einwohner mit potenziellen Belästigungen wie:
- Lärmbelästigung,
- Geruchsbelästigungen,
- Verkehr im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Standorts (Lkw),
- ständige Angst vor schweren Unfällen (Gefühl der Unsicherheit).
- Risiko eines Rückgangs der Attraktivität der Gemeinde Grevenmacher und der umliegenden Gemeinden. Für das Image der Gemeinde kann die Erweiterung der Tanklager als ein Faktor angesehen werden:
- der die Entwicklung neuer Wohnviertel einschränkt,
- der private Investitionen bremst,
- der der Gemeinde ein industrielles Image verleiht, das als unvereinbar mit einer familiären Wohnatmosphäre angesehen wird,
- der negative Auswirkungen auf den Tourismus, den tourismusorientierten Handel sowie auf damit verbundene Dienstleistungen haben wird.
- Was ist im Falle eines schweren Unfalls zu erwarten?
- Kontamination der Umgebungsluft von Wohngebäuden (starke Gerüche, giftige Dämpfe), die ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen und sich über mehrere Kilometer um den Standort herum ausbreiten können,
- Explosionen und Brände aufgrund der Entflammbarkeit von Kraftstoffdämpfen, die sich über mehrere Kilometer um den Standort herum ausbreiten können,
- Reizungen der Augen und Atemwege, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel,
- Erhöhte Risiken für gefährdete Personen (Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Atemwegserkrankungen),
- Bodenverschmutzung durch Eindringen von Kohlenwasserstoffen,
- Verschmutzung der Mosel,
- Erhebliche Auswirkungen auf Fauna und Flora.
Der Gemeinderat spricht sich demnach gegen die Erweiterung der Tanklager aus und:
- erklärt sich solidarisch mit allen betroffenen Gemeinden auf luxemburgischem und deutschem Staatsgebiet, namentlich: Gemeinde Mertert, Verbandsgemeinde Konz, Ortsgemeinde Oberbillig, Ortsgemeinde Temmels und Ortsgemeinde Wellen,
- bittet den Schöffenrat weitere Konsultationen mit den genannten betroffenen Gemeinden zu führen und auf eine Verhinderung der Erweiterung der Tanklager im Hafen Mertert um 90.000 m3 fossile Brennstoffe auf Basis des aktuellen Genehmigungsantrages hinzuwirken.
Grevenmacher, den 19. Dezember 2025